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Präsident

Thomas Cichy

Der Präsident führt die laufenden Geschäfte des Verbandes. Der Schriftführer unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Verbandsgeschäfte.

Der Präsident vertritt den Verband nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Verbandes bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Unterschrift des Präsidenten und des Schriftführers, in Geldangelegenheiten (=vermögenswerte Dispositionen) des Präsidenten und des Kassiers. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verband bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds. Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verband nach außen zu vertreten, bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.

Bei Gefahr in Verzug ist der Präsident berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Mitgliederversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen, im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.

Der Präsident führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung (Delegiertenversammlung) und des Vorstands.


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Stefan Delanoi